Vorläufiger Schutz

Um für eine Europäische Patentanmeldung vorläufigen Schutz in der Türkei zu erwirken, muss bei TÜRKPATENT eine Türkische Übersetzung der Ansprüche eingereicht werden.

Der durch die Patentanmeldung gewährte Schutz entsteht, wenn:

(i) Die Übersetzung der Ansprüche durch Erwähnung der Einreichung der Übersetzung im Amtsblatt für Patente bekannt gemacht wurde oder,

(ii) Die Übersetzung der Ansprüche betreffenden Dritten mitgeteilt wurde.

Anmelder die in der Türkei weder ein Sitz noch eine Hauptniederlassung haben, müssen gemäß nationaler Gesetzgebung einen zugelassenen Bevollmächtigten ernennen.