Einsprüche Von Dritten Unter PCT

ALLGEMEINE INFORMATION

  • Das Einspruchssystem für Dritte unter PCT erlaubt Dritten via „ePCT Public Services“ Einspruch zu erheben und Referenzen im Bezug auf den Stand der Technik vorzulegen welche bei der Beurteilung der Patentfähigkeit der internationalen Anmeldung hinsichtlich Neuheit und/oder innovativer Schritt von Bedeutung sein können.
  • Für diese Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben.
  • Einsprüche von Dritten können jederzeit nach dem Tag der Veröffentlichung der internationalen Anmeldung und vor Ablauf der Frist von 28 Monaten ab dem Prioritätstag eingereicht werden, unter der Voraussetzung, dass die Anmeldung nicht zurückgezogen ist oder als zurückgezogen gilt.
  • Dritte können anonym bleiben.