Grundkonzepte Nach PCT

ALLGEMEINE INFORMATION

  • Eine PCT Anmeldung benennt 152 Vertragsstaaten (ab September 2019) in denen der Anmelder eine Anmeldung für die nationale Phase einreichen kann. Eine PCT Anmeldung erlaubt mehrere nationale Eintragungen die nicht gleichzeitig stattfinden müssen. Der Anmelder kann auswählen wann und wo er eine Anmeldung für eine nationale Phase einreichen möchte.
  • Die internationale Phase kann bis zu 30 Monaten verlängert werden, oder aber bis zu 33 Monaten wie es in der Türkei der Fall ist.
  • Der Anmelder kann nach Artikel 34 PCT Änderungen aufweisende Begehren einreichen um vor Ende der internationalen Phase Änderungen in seiner Anmeldung vorzunehmen,
  • Es ist auch möglich die Änderungen nach Artikel 19 PCT beim Internationalen Büro einzureichen.
  • Während der internationalen Phase müssen keine Verlängerungsgebühren bezahlt werden, allerdings werden entsprechende, ab dem internationalen Antragsdatum kalkulierte Gebühren durch die nationalen/regionalen Ämter erhoben und sind bei der Eintragung in die nationalen/regionalen Phasen fällig.